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Besinnlichen 2. Advent  
03.12.2010 |

Keine Aenderung des Paragraphen 29b Luftverkehrsgesetz (LuftVG) vorgesehen

Pressemitteilung vom 25.11.2010

"Das beim Großflughafen BBI festgesetzte Nachtflugverbot gilt. Jegliche Änderungen zum Nachtflugverbot würden ein neues Planfeststellungsverfahren nach sich ziehen. Dies ist nicht beabsichtigt.
Wenn nun die betroffenen Gemeinden durch Fehlinformationen und Halbwahrheiten zum Paragraphen 29 b LuftVG zusätzlich verunsichert werden, ist das unverantwortlich. Mit den Sorgen der Menschen darf nicht gespielt werden.

Die Landesregierung hat, die betroffenen Gemeinden über mögliche Flugrouten und den verbundenen Fluglärm nicht informiert. Die Entrüstung über die Informationspolitik der Landesregierung seit der Vorstellung durch die Deutsche Flugsicherung (DFS) ist deshalb mehr als berechtigt. Jetzt geht es darum, wie ein optimaler Lärmschutz für alle betroffenen Gemeinden gewährleistet werden kann. Dazu sind die Gespräche in der Fluglärmkommission das A und O. Sie müssen weiter fortgeführt werden."

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