Zur Neuregelung des Meister-BAföG erklärt die Stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Katherina Reiche MdB:
Die Reform des "Meister-BAföG", das 2008 von 140.000 Menschen genutzt wurde, ist ein wichtiger Impuls für mehr berufliche Weiterbildung. Durch die heute in Kraft tretende Reform des sogenannten Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes wird der Kreis der Anspruchsberechtigten erweitert. Die Bedingungen für den Darlehenserlass wurden verbessert. Das neue Meister-BAföG bietet nun Kinderzuschläge in Höhe von 210 Euro pro Kind. Alleinerziehende profitieren zudem von einem monatlichen Kinderbetreuungszuschuss von 113 Euro pro Kind unter zehn Jahren. Wer seine Fortbildung erfolgreich abschließt, erhält rund 48 Prozent der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren als Zuschuss vom Staat. Betragen die Gesamtkosten beispielsweise 10.000 Euro, so werden erfolgreichen Teilnehmern 4.787 Euro erstattet. Bisher lag die Obergrenze bei 30,5 Prozent. Machen sich die erfolgreichen Absolventen selbstständig und beschäftigen dauerhaft mindestens zwei Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer, so erhalten sie einen weiteren Erlass von 66 Prozent auf die restlichen Kosten. Insgesamt können damit vor allem im Handwerksbereich Zuschüsse von rund 82 Prozent der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren beansprucht werden.
Bund und Länder werden in den nächsten vier Jahren zirka 272 Millionen Euro für die Qualifizierung künftiger Fach- und Führungskräfte und Existenzgründer ausgeben. Es bleibt zu hoffen, dass in Brandenburg, mit seinem traditionell sehr starken Handwerkssektor, viele vom neuen Meister-BAföG Gebrauch machen werden. Das wäre gut für die Region, gut für kleine und mittelständische Firmen und gut für die Schaffung neuer Arbeitsplätze.