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06.07.2012 | Die Ferien haben begonnen!

Mehr Leistungen in der Pflege

Bundestag verabschiedet Reform der Pflege

Pflegebedürftige und ihre Angehörigen bekommen künftig mehr Leistungen aus der Pflegeversicherung. Um dies zu finanzieren, steigt der Beitragssatz zur Pflegeversicherung geringfügig. Darüber hinaus unterstützt der Staat die Bürger künftig zusätzlich bei der privaten Vorsorge. Dies sind wesentliche Bestandteile des Pflege-Neuordnungsgesetzes, das der Bundestag am Freitag verabschiedet hat.

Der gesundheitspolitische Sprecher der Unionsfraktion, Jens Spahn, bezeichnete die Pflege als die gesellschaftspolitische Herausforderung unseres Landes: „Nicht jeder hat Kinder, aber jeder hat Eltern." Jeder müsse sich in der eigenen Familie deshalb mit diesem emotionalen Thema beschäftigen. Die Debatte sei weder in der Familie einfach, noch in der Gesellschaft. Spahn zollte pflegenden Familienangehörigen und professionellen Pflegekräften Respekt. „Wir werden pflegende Angehörige besser unterstützen, damit sie die Gelegenheit haben, eine Auszeit zu nehmen“, sagte er. Denn „Pflege zu Hause" sei psychisch und physisch eine große Belastung.

Die Reform sieht vor, dass der Beitragssatz im kommenden Jahr um 0,1 Prozentpunkte auf 2,05 Prozent steigt. „Wir setzen hier zusätzliches Geld ein, vor allem für Menschen mit Demenz", betonte Spahn. Die Koalition respektiere den Wunsch der Menschen, im Falle eines Falles - solange es eben geht - zu Hause gepflegt zu werden. „Viele möchten ungern in eine stationäre Einrichtung, wenn es sich vermeiden lässt", sagte Spahn. Die Gesetzesnovelle fördere deshalb neue Wohnformen und die ambulante Pflege in Wohngemeinschaften.



Staatlicher Zuschuss von 60 Euro

Der staatliche Zuschuss für private Vorsorgeverträge, bei denen ein Versicherter einen Mindestbeitrag von 120 Euro im Jahr leisten muss, beträgt fünf Euro im Monat oder 60 Euro im Jahr. Die private Vorsorge dient dem Ziel, im Falle der Pflegebedürftigkeit die Leistungen der Pflegeversicherung durch ein Pflegetagegeld zu ergänzen. Damit wird der Spielraum für Leistungen größer.

Spahn erläuterte, schon heute trügen die Menschen den Großteil des Pflegerisikos selbst. Die Pflegeversicherung zahle im Höchstfall 1.800 Euro für einen Heimplatz, der bis zu 3.500 Euro kosten könne. Die Differenz müssten sie selbst tragen. Durch eine private Zusatzversicherung verringere sich die Last künftig. Jeder habe Zugang zu dieser privaten Versicherung – unabhängig von Alter, Vorerkrankungen, Geschlecht und Einkommen, betonte der Gesundheitspolitiker.



Tarifgerechte Bezahlung

Der CDU-Abgeordnete Willy Zylajew wies auf das neue Ziel des Gesetzgebers hin, Pflegekräfte tarifgerecht zu bezahlen. Bisher sei Lohndumping tagtägliche Praxis. Mit der Gesetzesnovelle werde der Anspruch auf eine tarifgerechte Bezahlung gesichert. Der Anspruch werde zur Grundlage für Verhandlungen mit den Pflegekassen gemacht. „Lohndumping darf es für uns in der Pflegeversicherung nicht geben", hob Zylajew hervor.

Ab dem 1. Januar 2013 können Menschen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz, aber ohne Pflegestufe (Pflegestufe 0) monatlich ein Pflegegeld von 120 Euro oder Pflegesachleistungen von bis zu 225 Euro erhalten. Unter bestimmten Umständen gibt es für Wohnformen zwischen der ambulanten und stationären Betreuung je Bewohner 200 Euro zusätzlich. Darüber hinaus ist ein zeitlich befristetes Initiativprogramm zur Gründung ambulanter Wohngruppen vorgesehen. Diese werden mit 2.500 Euro pro Person (maximal 10.000 Euro je Wohngruppe) für notwendige Umbaumaßnahmen in der gemeinsamen Wohnung gefördert.

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