Im Zuge der parlamentarischen Beratung des Jahressteuergesetzes 2013 kam es zu Unklarheiten über die zukünftige steuerliche Behandlung von privaten Bildungseinrichtungen, insbesondere von privaten Musik, Tanz- und Ballettschulen.
Zahlreiche Schreiben von Betroffenen erreichten mich im Wahlkreis zu den geplanten Änderungen im Jahressteuergesetz 2013. Sie baten inständig um Überprüfung des Vorhabens eine Umsatzsteuer bei privaten Bildungseinrichtungen wie Musik- oder Tanzschulen zu erheben.Die Musikschule Bertheau und Morgenstern in Potsdam oder die Kunstwerkstatt von Heike Isenmann waren nur einige davon.
Ursprüngliche Überlegungen sahen im Jahressteuergesetz 2013 vor, zwar bei der grundsätzlichen Umsatzsteuerbefreiung zu bleiben, dabei aber zwischen Leistungen zu unterscheiden, die der Bildung, der reinen Freizeitgestaltung oder beidem dienen.
Gespräch mit den Kollegen im Finanz- und Haushaltsausschuss haben mich darin bestätigt, dass das Vorhaben noch einmal überdacht werden muss. Eine große Gruppe Unionsabgeordneter hat sich gegen die geplante Änderung für private Bildungseinrichtungen gestellt.
Im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen haben sich die Fachpolitiker der Koalitionsfraktionen daher entschieden, diese geplante Regelung zu den Bildungsleistungen aus dem Jahressteuergesetz zu streichen. Es bleibt daher beim geltenden Rechtszustand.
Eine gute Nachricht für alle Chorleiter, Musik- oder Tanzschulen, die ich gern im Wahlkreis verkünde.
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