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Der Frühling hält Einzug 
03.04.2009 | sonniger Start in den April

Informationen zum Jobcenter

Am 20.12.2007 hat das BVerfG entschieden, dass die derzeitigen Regelungen zur Zusammenarbeit von Bundesagentur für Arbeit (BA) und Kommunen im SGB II als unzulässige Mischverwaltung gegen das Demokratieprinzip des Grundgesetzes verstoßen und daher bis längstens zum 31.12.2010 gelten. Am 13.2.2009 haben BM Scholz, MP Rüttgers und MP Beck einen Vorschlag zur Neuordnung der SGB II Trägerschaft vorgelegt, wonach die derzeit 346 Arbeitsgemeinschaften und 20 getrennten Trägerschaften als eigenständige Anstalten des öffentlichen Rechts, mit eigener Personalhoheit und eigenem Haushalt, im Grundgesetz (GG) als zulässige Form der Mischverwaltung verankert werden sollen. Sie sollen künftig Zentren für Arbeit und Grundsicherung (ZAG) heißen. Diesen Vorschlag des Bundesarbeitsministers hat die Fraktion am 17.3.2009 abgelehnt.

Sicherheit für die Argen und ihre Beschäftigten bis Ende 2010


BM Scholz hat, als Reaktion auf unseren Fraktionsbeschluss, am 18.3.2009 angekündigt, die vertragliche Absicherung der derzeit bestehenden Arbeitsgemeinschaften (Argen) bis 2010 zu gewährleisten. Das zeigt, dass die Panikmache gegenüber den Betroffenen, bei Ablehnung des Vorschlags breche Chaos aus, zu jeder Zeit unverantwortlich war. Bis 31.12.2010 gibt es eine gültige Rechtsgrundlage für die derzeit bestehenden Argen und die Arbeit dort kann wie bisher fortgeführt werden. Für die Beschäftigten in den Argen heißt das, niemand muss abwandern, weil er Angst um seinen Arbeitsplatz hat. Die Ablehnung des ZAG-Vorschlags bedeutet für die Beschäftigten auch, dass sie weiterhin BA- oder kommunale Beamte bleiben können und nicht zu ZAG-Mitarbeitern werden müssen, denen außer der Beschäftigung in ihrem jeweiligen ZAG keinerlei berufliche Perspektiven mehr offen stünden.

Sicherheit für Arbeitslosengeld II Empfänger

Im Übrigen sind die Regelungen, die die Leistungen für Arbeitslosengeld II Empfänger betreffen, von dem Urteil des BVerfG nicht betroffen. Kein Arbeitslosengeld II Empfänger muss daher um seine Hilfe fürchten. Das gilt unabhängig davon, wann und welche politische Entscheidung über die Trägerschaft getroffen wird.

Gründe für die Ablehnung


Die wesentlichen Gründe für die Ablehnung des Scholz-Vorschlags hat die Stellvertretende Fraktionsvorsitzende, Frau Ilse Falk, MdB bereits am 27.2.2009 ausführlich dargelegt. Zusammengefasst waren es vor allem folgende Erwägungen:

1.Grundsätze der Verfassung achten

Das BVerfG hat das heutige System der Zusammenarbeit zwischen Arbeitsagentur und Kommunen in den Argen nicht wegen untergeordneter verfassungstechnischer Fragen als grundgesetzwidrig verworfen, sondern weil es darin einen Verstoß gegen das Demokratiegebot des Grundgesetzes sah. Für den Bürger ist nicht klar, welche politische Einheit, Bund oder Kommune für die Entscheidungen der heutigen Jobcenter letztendlich verantwortlich ist. Das Wesen der Demokratie ist es aber, dass der Wähler seine Zustimmung oder Ablehnung konkreter staatlicher Entscheidungen auch auf seinem Wahlzettel mit der Wahl oder Abwahl von Parteien und Politikern dokumentieren kann. Die Mischverwaltung der Jobcenter läßt dies nicht zu. Und die vorgeschlagene Grundgesetzänderung würde diesen Demokratie-Verstoß nicht lösen, sondern ihn lediglich für unbeachtlich erklären und damit perpetuieren. Ein weiteres kommt hinzu: Der heutige zweigliedrige Bundesstaat besteht aus Bund und Ländern (mit Kommunen). Just zum 60. Jahrestag unseres Grundgesetzes würden wir aus dem zweigliedrigen Bundesstaat einen dreigliedrigen machen - aus Bund, Ländern und Hartz IV-Verwaltung. Letztere hätte damit einen stärkeren Stand als selbst unsere Städte und Gemeinden, die als Teil der Länder gelten. Das Kernstück der Pläne von BM Scholz ist nämlich, die ZAGs weder eindeutig dem Bund noch den Ländern zuzuordnen, sie würden als separate staatliche Ebene zwischen beiden stehen.

2.Hilfe für Arbeitslose hat Vorrang vor Umorganisation /
Bürokratie vermeiden


Die Arbeitsgemeinschaften sollen sich um die Arbeitslosen kümmern und sich nicht mit sich selber beschäftigen. Mit dem Vorschlag würde eine ungeheure Bürokratie verursacht, die genau in der Zeit, in der aufgrund der Finanzmarkt- und Wirtschaftskrise mit schwierigen Verhältnissen auf dem Arbeitsmarkt zu rechnen ist, die Kräfte in den Arbeitsgemeinschaften absorbieren würde. Es müssten 370 neue Behörden gegründet werden, überall müssten Geschäftsordnungen erlassen, Personalvertretungen und Geschäftsführer neu gewählt und dazu noch neue Gremien gegründet, besetzt und arbeitsfähig gemacht werden.

3.BMAS lehnte eigene Vorschläge ab

Am 23.9.2008 veröffentlichte das BMAS ein Eckpunktepapier zur Neuorganisation der Durchführung des SGB II, das mit Bundeskanzleramt, Bundesfinanz-, Bundesinnen- und Bundesjustizministerium abgestimmt war. Hierin heißt es zu dem jetzt vorgelegten Vorschlag: „Dieser Ansatz wird … abgelehnt“ (Anhang 2, Seite 2).
Zur Begründung führt das BMAS aus:
„Entscheidender Nachteil bei einer vollständigen Eigenständigkeit der ZAG wäre die Kleinteiligkeit des Verwaltungshandelns, wenn Fragen wie die der Personalbewirtschaftung, der Haushaltsplanung und der Liegenschaftsverwaltung dezentral in 370 Einheiten zu regeln wären, was insgesamt ineffizient wäre. Auch die Neugründung von 370 selbständigen Behörden wäre mit Blick auf den damit verbundenen bürokratischen Aufwand kaum vertretbar und würde den Bemühungen von Bund und Ländern zum Bürokratieabbau zuwiderlaufen.“ … „Die Verselbständigung der (ZAG) aus haushaltsrechtlicher Sicht stünde ferner im Konflikt zur Finanzierungsverantwortung und Steuerungsverantwortung des Bundes. Die Verflechtungen und Abhängigkeiten mit bzw. von den Haushalten des Bundes, der Länder und der Kommunen wären so erheblich, dass eigene Haushalte der ZAG und ihre notwendige Harmonisierung mit diesen bereits aus verwaltungsökonomischer Sicht kaum vertretbar wären. Einerseits wäre damit kein Mehrwert (insbesondere kaum „echte“ Haushaltsautonomie), andererseits aber eine deutliche Zunahme von Verwaltungsaufwand verbunden.“ … „Letztlich würde durch den dreigliedrigen Personalkörper aus zugewiesenem Personal von Bund und Kommune sowie eigenem Personal die Heterogenität der Beschäftigtenstruktur längerfristig noch verstärkt.“
Da es nicht ausreicht zu sagen, was man nicht will, sondern man auch sagen sollte, was man will, sind folgende Kernelemente aus Sicht der CDU/CSU Bundestagsfraktion bei einer Neuregelung der Jobcenter zu berücksichtigen:

Anforderungen an eine Neuregelung der Trägerschaft
Das Gesetzgebungsverfahren muss offen und transparent sein und es muss mit allen Beteiligten (Länder, Kommunen, Arbeitnehmervertreter, BA) gesprochen werden, um eine sachgerechte Lösung für die Zeit ab 2011 zu finden. Die künftige Lösung muss den Grundsätzen der Föderalismusreform I, dem Demokratieprinzip, dem Selbstverwaltungsrecht der Kommunen und dem Urteil des BVerfG entsprechen.

Fördern und Fordern

Das wesentliche Ziel der Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe war und ist ist das Fördern und Fordern (aktive und passive Leistungen) und der Zugang aller Hilfebedürftigen zu den Arbeitsmarktinstrumenten und der Arbeitsvermittlung der BA. Dieser Zusammenhang und die klare arbeitsmarktpolitische Ausrichtung des SGB II muss gewahrt bleiben. Die BA ist auch zukünftig für eine wirksame und einheitliche Arbeitsmarktpolitik für die Empfänger von Arbeitslosengeld I und II verantwortlich. Hier unterscheiden wir uns von der SPD (BM Scholz), die die BA aus der Arbeitsmarktpolitik für Alg II Empfänger hinausdrängen und ein eigenes Bundessozialamt gründen wollte.

Kommunale Lösungen ermöglichen

Bei der Neuregelung müssen weiterhin kommunale Lösungen möglich bleiben und kommunale Belange in einem rechtssicheren Rahmen berücksichtigt werden. Die Städte und Kreise verfügen über die notwendigen sozialen Kompetenzen, um gerade Personen mit komplizierten Vermittlungshemmnissen wieder fit für den Arbeitsmarkt zu machen und in Beschäftigung zu bringen. Den Kommunen, die sich dieser Aufgabe stellen wollen, muss auch die Möglichkeit einer eigenständigen Trägerschaft gewährt werden. Im Übrigen arbeiten Kommunen und Arbeitsagentur freiwillig auf lokaler Ebene zusammen.

Hilfe unter einem Dach

Der einheitliche Bescheid über die passiven (Geld-) Leistungen war und ist kein wesentliches Ziel des SGB II. Das beweisen die 20 Kommunen, die heute schon mit den Arbeitsagenturen gut und konstruktiv auf freiwilliger Basis zusammenarbeiten. Auch in diesem Fall kann z.B. eine gemeinsame Antragstellung organisiert werden, vor Gericht können Klagen gegen zwei Bescheide zu einem Verfahren verbunden werden. Für den Betroffenen entstehen keine erheblichen Nachteile. Statt der „Hilfe aus einer Hand“ soll es daher künftig die „Hilfe unter einem Dach“ geben. Der Bund, das heißt die BA, wird ein Angebot auf Kooperation und Koordination machen. Die Kommunen entscheiden freiwillig, ob sie das Angebot wahrnehmen.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass es mit den Jobcentern ist wie mit einer Ehe: Wenn es nicht mehr geht, muss man sich trennen. Die Trennung ist schmerzhaft und die Zukunft zunächst ungewiss, aber es ist der einzig richtige Weg.

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