Zahlreiche Gesetzesänderugen treten an Neujahr in Kraft.
Zum Jahresanfang 2009 tritt eine Reihe von neuen Gesetzen und Gesetzesänderungen in Kraft. So gilt ab dem 1. Januar der Einheitssatz für die gesetzliche Krankenversicherung. Eltern erhalten ein höheres Kindergeld, und der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung sinkt. Ein Überblick über die wichtigsten Änderungen.
Der allgemeine bundesweite Beitragssatz für die gesetzliche Krankenversicherung beträgt ab 1. Januar 2009 15,5 Prozent. Bei einem Wechsel innerhalb der privaten Krankenversicherungen können ab 2009 Altersrückstellungen mitgenommen werden. Bisher war das nicht möglich.
Kindergeld und Familienförderung
Das monatliche Kindergeld steigt ab 1. Januar 2009 für die ersten beiden Kinder um je zehn Euro pro Monat, für alle weiteren Kinder gibt es eine Erhöhung um je 16 Euro.
Ab 1. Januar 2009 wird pro Kind der Freibetrag von 3.648 Euro auf 3.840 Euro angehoben. Zusammen mit dem Betreuungs- und Erziehungsfreibetrag gelten somit künftig Freibeträge für jedes Kind von insgesamt 6.024 Euro (vorher 5.808 Euro).
Schulgeld und Schulbedarf
Nach dem neuen Jahressteuergesetz kann Schulgeld für Privatschulen künftig in Höhe von bis zu 5.000 Euro jährlich von der Steuer abgesetzt werden.
Hilfsbedürftige Schüler haben vom kommenden Jahr an jeweils zum Schuljahresbeginn bis zum Abschluss der zehnten Jahrgangsstufe einen Anspruch auf jeweils 100 Euro für Schulbedarf.
Arbeitslosenversicherung
Der Beitragssatz wird zum 1. Januar 2009 von derzeit 3,3 auf 2,8 Prozent sinken.
Hauptschulabschluss
Künftig haben benachteiligte junge Arbeitslose einen Rechtsanspruch, auf den nachträglichen Erwerb eines Hauptschulabschlusses vorbereitet zu werden.
Drei Cent mehr Ökosteuer auf Biodiesel
Biodiesel wird vom 1. Januar 2009 an mit 18 Cent (statt bisher 15 Cent) je Liter besteuert.
Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge
Am 1. Januar 2009 wird eine Abgeltungsteuer auf Kapitaleinkünfte eingeführt, sie ersetzt die Kapitalertragsteuer. Zinsen, Dividenden, Fondsausschüttungen oder Kurs- und Währungsgewinne werden pauschal mit 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer besteuert.
Die Abgeltungsteuer fällt nur an, wenn der Sparerpauschbetrag von 801 Euro/1602 Euro (Ledige/Verheiratete) überschritten wird. Die Abgeltungsteuer wird direkt von den Banken, bei denen die Kapitalanlagen gehalten werden, einbehalten und an das Finanzamt abgeführt.
Funktelefone
Alte, schnurlose Telefone, die die Funkstandards CT1+ oder CT2 verwenden, dürfen ab dem 1. Januar 2009 nicht mehr verwendet werden. Mit dem neuen Telekommunikationsgesetz erlischt die Zulassung der Frequenzbereiche. Bei Verstößen droht ein Bußgeld.
Wärmedämmung
In Neubauten muss ab 2009 auch Energie aus erneuerbaren Quellen zum Einsatz kommen. Die Anforderungen an die Energieeinsparung in Gebäuden werden verschärft. In Neubauten und nach größeren Sanierungen soll sich der Energieverbrauch um 30 Prozent verringern.
Erbschaft- und Schenkungsteuer
Nach dem neuen Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht geben werden ab 2009 alle Vermögenswerte mit ihrem wirklichen Wert, ihrem Verkehrswert, bewertet. Die Kernfamilie wird im Erbfall gegenüber den bisherigen Regelungen stark begünstigt.
So müssen Witwen, Witwer und Kinder keine Erbschaftsteuer auf ein ererbtes Haus oder eine Wohnung zahlen, solange sie diese mindestens zehn Jahre lang selbst nutzen (wobei die Steuerbefreiung für Kinder zudem daran gebunden ist, dass die Wohnfläche 200 Quadratmeter nicht übersteigt). Für ererbtes sonstiges Vermögen können Ehepartner einen Freibetrag von 500.000 Euro, Kinder von 400 000 Euro in Anspruch nehmen.